Leider nichts Neues aus Kiel!
Zur Frage des Mittleren Schulabschlusses (MSA) lässt sich an dieser Stelle Folgendes sagen: Nach Rücksprache mit einem Vertreter des Ministeriums gilt, dass nach wie vor beabsichtigt ist, das Prüfungsverfahren abzuschaffen, aber: da zunehmend Zweifel aufkommen, ob das neue Schulgesetz wirklich zum 1. Januar 2011 verabschiedet sein wird (!), kann das Ministerium „zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen, dass es an den Gymnasien in diesem Jahr keine Prüfungen zum MSA geben wird". Im Klartext heißt das für die SchülerInnen des 10. Jahrgangs, aber auch für solche des 11. und 12. Jahrgangs, die noch keinen MSA haben, dass sie sich bei entsprechendem Konferenzbeschluss im zweiten Halbjahr dieses Schuljahres einer solchen Prüfung werden unterziehen müssen! Ich hoffe, durchaus in eigenem Interesse, dass es zu dieser Situation nicht kommen wird. Auch die Frage, ob es eine neue Versetzungsordnung geben wird, bleibt bislang unbeantwortet. Die Übergangsregelungen für die SchülerInnen des neunjährigen Bildungsganges sind zum 31.07.2010 ausgelaufen; ob damit jetzt automatisch die Versetzungsordnung des achtjährigen gilt (Aufsteigen ohne Konferenzbeschluss) oder ob es zu einer Verlängerung der Übergangsregelung (Versetzung durch Konferenzbeschluss, eventuell auf Probe oder nach bestandener Nachprüfung) kommen wird, ist noch nicht entschieden! Letztlich gibt es auch in der Frage der Lernpläne noch „Konkretisierungsbedarf". Angedacht ist, den Schulen die Freiheit zu geben, in Eigenverantwortung Verfahren zu bestimmen, wie SchülerInnen mit Förderbedarf in Zusammenarbeit mit den Eltern und Lehrkräften optimal unterstützt werden können. Ein formalisiertes Lernplanprozedere, wie es bislang gilt, wäre hernach nicht mehr zwangsläufig notwendig. Nähere Informationen liegen bislang nicht vor. B. Suck, Mittelstufenleiter |