Alles wird anders oder bleibt wie es ist


Altes und Neues aus der Welt der Gesetze, Erlasse und Verordnungen. Vollendete oder geplante Veränderungen in unserer kleinen Schulwelt? Ja, hier nun für Sie der aktuelle Stand der Dinge:

1. Über die prophylaktischen Realschulprüfungen gibt es nichts Neues zu sagen. Das bedeutet, dass die Lehrkräfte in den Halbjahreskonferenzen der 10. Klassen nach Prüfung der Sachlage wie im Vorjahr entscheiden werden, ob sie SchülerInnen zur Prüfung melden. Im Halbjahreszeugnis wird sich bei diesen SchülerInnen unter Bemerkungen dann finden:
„ Der Übergang zur gymnasialen Oberstufe erscheint gefährdet. ........... nimmt an der Realschulprüfung teil, sollte das neue Schulgesetz nicht mit der notwendigen Mehrheit im Landtag verabschiedet werden.“

2. An die Stelle der Realschulprüfungen soll eine sogenannte Anerkennungsregelung treten. Über die genauen Ausführungsbestimmungen sollen den Schulen zeitnah (!?) nähere Informationen zugehen.

3. Um die Lehrkräfte von „bürokratischem Ballast“ zu befreien, wird der Lernplanerlass in seiner Verbindlichkeit aufgehoben und den Schulen freigestellt, auf welche Weise sie dem Förderbedarf von leistungsschwachen, aber auch von leistungsstarken SchülerInnen Rechnung tragen wollen. Weiterhin gilt, dass es in Zeugniskonferenzen nicht akzeptiert wird, dass SchülerInnen eine „5“ bekommen, ohne dass es vorher zu Vereinbarungen darüber gekommen ist, mit welchen Maßnahmen eine drohende mangelhafte Benotung abzuwenden wäre. Über solche Verabredungen sind die Eltern zu informieren.

4. Mit dem 31.07.2010 sind die sogenannten Übergangsregelungen der Schulartverordnung Gymnasien (SAVOGym) ausgelaufen. Die praktische Konsequenz daraus ist, dass von diesem Schuljahr an auch die G9-SchülerInnen der achten und neunten Klassen am Ende des Schuljahres „ohne Versetzungsbeschluss aufsteigen“ in die nächste Klassenstufe.

5. Bei aller Freiheit, die den Schulen im Lande künftig zugemutet werden soll, bleibt die „Entwicklung und Sicherung von Unterrichtsqualität [...] eine wesentliche Aufgabe von Schulen.“ (so in einem Anschreiben des Ministeriums). Als ein wichtiges Instrument, um dieses zu erreichen, werden die Vergleichsarbeiten angesehen. Das Ministerium hat nun entschieden, dass künftig VERA 8 als eine solche Lernstandserhebung durchgeführt werden soll. Das heißt, dass Vergleichsarbeiten im achten Jahrgang zukünftig verpflichtend in zwei Fächern geschrieben werden, und zwar nach folgendem Modus: Die Teilnahme im Fach Mathematik ist in jedem Jahr obligatorisch, die verpflichtende Teilnahme in den Fächern Deutsch bzw. Englisch/Französisch ist im jährlichen Wechsel vorgesehen.

Der folgenden Übersicht können Sie die Termine für VERA 8 im Schuljahr 2010/2011 entnehmen:

DEUTSCH (verpflichtend), 24.02.2011
MATHEMATIK (verpflichtend) 02.03.2011
ENGL./FRANZ. (freiwillig) 01.03.2011 – 11.03.2011

Die Ergebnisse der Arbeiten werden online an das Ministerium geschickt, dort ausgewertet und den Schulen zurückgemeldet. Für die Information der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern über das Ergebnis wird es ein standardisiertes, abrufbares Anschreiben geben.

B. Suck