Folgen der neuen Regierung
Die im et
zten Jahr neu gewählte Landesregierung (CDU/FDP) hat eine Reihe von Änderungen im Schulbereich angekündigt, derentwegen auch das erst 2007 verabschiedete Schulgesetz geändert werden muss. Dessen Neufassung ist derzeit in der Anhörung. Für die Gymnasien sind vor allem zwei Neuerungen bedeutungsvoll: Die sehr umfänglichen und zeitaufwändigen Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss werden in ihrer jetzigen Form (nach nur zwei Jahren!) wieder abgeschafft und durch die frühere Regelung ersetzt, wonach der Mittlere Schulabschluss (= Realschulabschluss) durch die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe erreicht wird. Das entlastet uns im Schulalltag erheblich und ist daher zu begrüßen.
Ferner kann die Schulkonferenz eines Gymnasiums beschließen, unter bestimmten Voraussetzungen neben der achtjährigen Gymnasialzeit (G8) auch wieder die neunjährige (G9) anzubieten. Dazu bedarf es dann allerdings der Zustimmung des Schulträgers, dessen Interessen nicht mit denen der Schulkonferenzteilnehmer übereinstimmen müssen und der sich daher auch gegen den Antrag der Schulkonferenz aussprechen kann. So haben z.B. nicht wenige Schulträger wegen G8 erhebliche bauliche Investitionen (Mensa, mehr Klassen- und Aufenthaltsräume, Sporteinrichtungen) auf sich genommen, die bei einer Wiedereinführung von G9 u.U. unnötig wären. Auch das inhaltliche und organisatorische Nebeneinander von G8 und G9 in einer Schule erscheint mir als sehr problematisch. Es gibt somit im nächsten Schuljahr, in dem es ja noch generell bei G8 bleibt, wohl erheblichen Diskussionsbedarf.
M. Lohmann